Voraussetzungen um einen Test durchführen zu lassen - SCHNELLTEST BREMEN

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Voraussetzungen
Für alle Tests gelten bestimmte Voraussetzungen, die nötig sind für ein sicheres Ergebnis. Hier möchten wir Sie auf diese hinweisen.

Wichtig ist der Zeitpunkt ab wann Sie einen Test durchführen lassen können. Nach einem möglichen Ansteckungsrisiko sollten 12 Wochen vergehen, erst dann liefert ein Test ein sicheres Ergebnis.

Ausnahme HIV-Test:
Wir verwenden einen ELISA Suchtest der 4. Generation. Dieser testet auch auf das P24 Antigen. Dieses ist ab dem 15. Tag (bis 28. Tag) nach einer Infektion im Blut nachweisbar. Jedoch ist das P24 Antigen nur bei HIV1 nachweisbar. Daher muss auf jeden Fall ab der 12. Woche ein Antikörpertest durchgeführt werden. Ab der vierten Woche bilden sich die ersten Antikörper, jedoch sind sie zwischen der 4. und 11. Woche noch nicht ausreichend nachweisbar - in diesem Zeitfenster lassen sich keine zuverlässigen Tests durchführen. Wir testen Sie erst, nachdem 12 Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko vergangen sind. Bitte achten Sie deswegen vor einer Terminanfrage darauf, ob dieser Zeitrahmen für Sie stimmig ist. Falsche Angaben haben zur Folge, dass wir Ihnen kein sicheres Testergebnis mitteilen können. Bitte halten Sie Ihrer eigenen Sicherheit zuliebe die 12-Wochen Frist ein! Sollte sich während des Vorgesprächs ergeben, dass Sie zu früh einen Test durchführen lassen möchten, müssen wir Sie leider auf einen späteren Zeitpunkt verweisen und mit Ihnen einen neuen Termin absprechen, der 12 Wochen nach einem möglichen Ansteckungsrisiko liegt.
Grundsätzliches:

Unsere Mitarbeiter:innen können eine Testdurchführung u. a. ablehnen, wenn eine Person beispielsweise alkoholisiert ist, Drogen konsumiert hat, oder sich in einer Situation befindet, die nicht klar erkenntlich eine freiwillige Testdurchführung anzeigt. Wir testen grundsätzlich nur Personen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und den Test mit ihrer freiwilligen Einwilligung durchführen möchten. "Zwangstestungen", die offenkundig durch Dritte bestimmt werden, führen wir nicht durch und behalten uns rechtliche Schritte vor, zum Schutz der zu testenden Person. Wir testen grundsätzlich keine Personen, die auf Anweisung des Partners / der Partnerin zum Test geschickt werden. Um Klarheit über den eigenen Infektions-Status zu bekommen, muss sich jede Person selbst testen lassen. Eine Testung des Partners / der Partnerin sagt nie etwas über das eigene Ergebnis aus und kann nicht als Ersatz für einen eigenen Test durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Infektionsrisiko.

Wir führen Tests nur an volljährigen Personen durch. Sollten Zweifel an der Volljährigkeit bestehen, sind wir verpflichtet uns die Volljährigkeit mit einem Dokument (Ausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.) bestätigen zu lassen. Unsere Tests sind weiterhin anonym, da wir in diesem Fall keinerlei Daten an Dritte weitergeben.

Wir bescheinigen keine Testergebnisse, da wir anonyme Testungen durchführen. Wünschen Sie ein offizielles Dokument, müssen Sie den Test (nicht anonym) bei Ihrem Hausarzt/Hausärztin durchführen lassen.
TERMINHOTLINE:
0178 - 812 66 92   
( Montag 11:00 - 18:00 | Freitag 12:00 - 16:00 Uhr )
0157 - 364 05 603   ( Dienstag 12:00 - 15:00 Uhr )

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